06-12-2013, 15:04:26
(06-12-2013, 14:37:55)netsloh schrieb: Sorry, aber man kann es auch übertreiben
Vor allem, da in der Bestellbestätigung immer steht "Der Kaufvertrag kommt erst durch den Versand einer zweiten eMail (Versandbestätigung oder Auftragsbestätigung) oder der Ware zustande. "
Daher freuen die sich bestimmt über eine Mahnung wegen Nichteinhaltung eines Vertrags den es (noch) nicht gibt
1 Zentrale
2 Rolladenschalter
4 Rauchmelder
9 Heizkörperthermostate
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