Hey kruegerthomas,
nach einem vergleichbaren Urteil des LG Köln (AZ 9 S 289/02) und des AG Dieburg (AZ 22 C 425/04) ist die von RWE versendete Bestellbestätigung bereits ein gültiger Kaufvertrag, da dort Informationen zur Zahlung stehen und eine Rechnungssumme aufgeführt wird. Insbesondere bezahlt man ja während des Bestellvorgangs bereits mit einer Kreditkarte oder anderen Zahlungsmitteln. Scheinbar versucht RWE damit die Kunden einzuschüchtern die sich mit der rechtlichen Seite nicht so auskennen um sich notfalls vor der Verantwortung drücken zu können (wer klagt denn schon...).
Meine Informationen diesbezüglich stammen von Personen die beruflich selbst schon den ein oder anderen Fall mit dieser "Klausel" verhandelt und gewonnen haben.
LG und ich hoffe du fühlst dich nun etwas wohler, da du etwas in der Hand hast ;o)
/EDIT: Damit niemand meckert oder sagt "Das steht so in deren AGB" §5.1 und §5.2 sind sich widersprechend. Im deutschen Recht ist es nicht zulässig, dass der Käufer K einen Verbindlichkeit gegenüber einem Verkäufer V eingeht, ohne das dabei V eine Verbindlichkeit gegenüber K hätte. Wo kämen wir dann auch hin?
nach einem vergleichbaren Urteil des LG Köln (AZ 9 S 289/02) und des AG Dieburg (AZ 22 C 425/04) ist die von RWE versendete Bestellbestätigung bereits ein gültiger Kaufvertrag, da dort Informationen zur Zahlung stehen und eine Rechnungssumme aufgeführt wird. Insbesondere bezahlt man ja während des Bestellvorgangs bereits mit einer Kreditkarte oder anderen Zahlungsmitteln. Scheinbar versucht RWE damit die Kunden einzuschüchtern die sich mit der rechtlichen Seite nicht so auskennen um sich notfalls vor der Verantwortung drücken zu können (wer klagt denn schon...).
Meine Informationen diesbezüglich stammen von Personen die beruflich selbst schon den ein oder anderen Fall mit dieser "Klausel" verhandelt und gewonnen haben.
LG und ich hoffe du fühlst dich nun etwas wohler, da du etwas in der Hand hast ;o)
/EDIT: Damit niemand meckert oder sagt "Das steht so in deren AGB" §5.1 und §5.2 sind sich widersprechend. Im deutschen Recht ist es nicht zulässig, dass der Käufer K einen Verbindlichkeit gegenüber einem Verkäufer V eingeht, ohne das dabei V eine Verbindlichkeit gegenüber K hätte. Wo kämen wir dann auch hin?