12-05-2014, 23:41:47
Moin,
ich möchte hier kein "ich hab recht, du hast unrecht,..."-Beitrag starten, deshalb ist dies zu diesem Thema mein letzter Eintrag.
Es gibt Rauchmelder die vom Hersteller so konstruiert sind, dass diese an der Wand befestigt werden können und trotzdem funktionieren. Diese Rauchmelder verfügen über einen Eignungsnachweis nach Anhang (ich glaube F ist es) in der DIN EN 14604:2009-02!
Eine sehr informative Seite zu diesem Thema: http://www.rauchmelderpflicht.eu (dann aber bitte auch bis zum Ende lesen...)
Ein Rauchmelder verfügt über keinen Kippschalter, der den RM totschaltet, wenn er geneigt ist.
Es ist vielmehr so, das die Rauchkammer (oder die Meßzelle, je nach physik. u. o. chem. Kenngrößenmessprinzip) sich bei den Standardkonstruktionen langsamer oder gar nicht mit Rauchgasen füllt, was auch meist durch die niedrigere Montagehöhe begünstigt wird und es somit zu einer Verzögerung der Alarmierung kommt. (Stichwort "Warme Luft steigt nach Oben")
Die Standardrauchmelder arbeiten nach optischen Meßprinzipien, dem Streulicht- oder Durchlichtmeßprinzip, welche die Ablenkung eines Lichtstrahls messen.
Diese Ablenkung erfolgt über die Rußpartikel im Brandrauch.
Da sich jedoch unterhalb der sichtbaren Rauchgasschicht schon die letztendlich tödlichen unsichtbaren Gase, hier insbesondere Kohlenstoffmonoxid, befinden, versucht man so früh wie möglich den Alarm auszulösen.
Daher die pauschale und ja auch richtige Vorgabe, Rauchmelder standardmäßig am höchsten, von Rauchgasen durchspülten Bereich eines Raumes zu installieren.
Fazit: Es ist wichtig und richtig sich an die Vorgaben des Herstellers zu halten, auch wenn andere Möglichkeiten realisierbar sind...
MfG,
Sven
ich möchte hier kein "ich hab recht, du hast unrecht,..."-Beitrag starten, deshalb ist dies zu diesem Thema mein letzter Eintrag.
Es gibt Rauchmelder die vom Hersteller so konstruiert sind, dass diese an der Wand befestigt werden können und trotzdem funktionieren. Diese Rauchmelder verfügen über einen Eignungsnachweis nach Anhang (ich glaube F ist es) in der DIN EN 14604:2009-02!
Eine sehr informative Seite zu diesem Thema: http://www.rauchmelderpflicht.eu (dann aber bitte auch bis zum Ende lesen...)
Ein Rauchmelder verfügt über keinen Kippschalter, der den RM totschaltet, wenn er geneigt ist.
Es ist vielmehr so, das die Rauchkammer (oder die Meßzelle, je nach physik. u. o. chem. Kenngrößenmessprinzip) sich bei den Standardkonstruktionen langsamer oder gar nicht mit Rauchgasen füllt, was auch meist durch die niedrigere Montagehöhe begünstigt wird und es somit zu einer Verzögerung der Alarmierung kommt. (Stichwort "Warme Luft steigt nach Oben")
Die Standardrauchmelder arbeiten nach optischen Meßprinzipien, dem Streulicht- oder Durchlichtmeßprinzip, welche die Ablenkung eines Lichtstrahls messen.
Diese Ablenkung erfolgt über die Rußpartikel im Brandrauch.
Da sich jedoch unterhalb der sichtbaren Rauchgasschicht schon die letztendlich tödlichen unsichtbaren Gase, hier insbesondere Kohlenstoffmonoxid, befinden, versucht man so früh wie möglich den Alarm auszulösen.
Daher die pauschale und ja auch richtige Vorgabe, Rauchmelder standardmäßig am höchsten, von Rauchgasen durchspülten Bereich eines Raumes zu installieren.
Fazit: Es ist wichtig und richtig sich an die Vorgaben des Herstellers zu halten, auch wenn andere Möglichkeiten realisierbar sind...
MfG,
Sven
Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen!