15-05-2014, 22:56:58
(14-05-2014, 08:00:44)riedborn schrieb: Guten Morgen,
einer meiner Tür- und Fenstersensoren ist defekt und ich habe mich an Smarthome gewendet zwecks Umtausch. Die Antwort: Ich hätte ihn von einem Vertriebspartner (Marktplatz) erworben und in diesem Fall gebe es keine Herstellergarantie. Kann das jemand bestätigen? Leider habe ich keine Ahnung, welcher Sensor (Seriennummer) wo gekauft wurde. Was tun?
Wolfgang
Hallo zusammen,
auf die Gefahr hin, dass ich mich hier eventuell auf sehr dünnem Eis bewege und sicherlich auch so Manches schief läuft, möchte ich dennoch riskieren, einige Fakten darzustellen, denn die momentane Diskussion geht in die falsche Richtung.
Zuerst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die freiwillige Herstellergarantie des Produktherstellers XYZ absolut nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung des Wiederverkäufers ABC, der die vom Hersteller XYZ hergestellten, Produktes verkauft, zu tun hat.
Es ist extrem wichtig diesen Unterschied zu kennen, denn nur so wird der Zusammenhang klar.
Der Wiederverkäufer ABC kauft bei Hersteller XYZ eine gewisse Anzahl an Geräten von XYZ und bietet diese zum Verkauf an. Dabei bekommt er natürlich von XYZ, als Wiederverkäufer, entsprechend viel günstigere Preise und Konditionen als ein Endkunde.
Wenn nun ein Kunde des Zwischenhändlers ABC ein Problem hat, verweist der Händler ihn (man kann´s ja mal versuchen) natürlich direkt an den Support des Herstellers XYZ. Solange es dabei nicht um Umtausch/Rückabwicklungen geht, funktioniert dieses Vorgehen sogar auch noch recht gut. Kommen jedoch "Retouren" ins Spiel, kann sich der Händler eigentlich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen.
Retouren werden immer an den Lieferanten des Gerätes, also ggf. einen Zwischenhändler, der dieses Gerät irgendwann auch bestellt hatte, ausgeliefert. Es ist faktisch und logistisch einfach nicht möglich, dass sich der Privatkunde ABC mit einer Reklamation XYZ an RWE wendet um sein, beim Zwischenhändler DEF gekauftes Gerät, über RWE direkt umgetauscht zu bekommen.
Bitte trennt Garantie und Gewährleistung, gemäß der geltenden Gesetzeslage von einander!
Viele Grüße,
Thomas