06-10-2014, 10:35:10
Grundsätzlich und unabhängig um welches Produkt es sich handelt:
* Gewähreistung: Gesetzlich geregelt, Ansprechpartner ist immer der VERKÄUFER.
* Garantie: Freiwillige Leistung, Ansprechpartner ist immer der HERSTELLER.
Anders herum kann klappen, muss aber nicht.
Ein Beispiel aus meinem Leben:
Notebook beim Aldi um die Ecke gekauft und nach einem Jahr defekt. Aldi sagt mir, ich solle es direkt zu Medion schicken. Aber warum sollte ich? Es greift die Gewährleistung, also Aldi. Daher gebe ich es bei Aldi ab und die schicken es zu Medion. Heißt für mich, ich muss nicht für den Versand bezahlen, muss mich nicht wegen möglicher Transportschäden rumschlagen usw.
Allerdings bot mir Aldi auch die Kaufpreiserstattung an. Die nahm ich dann an
* Gewähreistung: Gesetzlich geregelt, Ansprechpartner ist immer der VERKÄUFER.
* Garantie: Freiwillige Leistung, Ansprechpartner ist immer der HERSTELLER.
Anders herum kann klappen, muss aber nicht.
Ein Beispiel aus meinem Leben:
Notebook beim Aldi um die Ecke gekauft und nach einem Jahr defekt. Aldi sagt mir, ich solle es direkt zu Medion schicken. Aber warum sollte ich? Es greift die Gewährleistung, also Aldi. Daher gebe ich es bei Aldi ab und die schicken es zu Medion. Heißt für mich, ich muss nicht für den Versand bezahlen, muss mich nicht wegen möglicher Transportschäden rumschlagen usw.
Allerdings bot mir Aldi auch die Kaufpreiserstattung an. Die nahm ich dann an
1x Zentrale, 7x Zwischenstecker (innen), 3x Zwischenstecker dimmbar, 3x UP-Rollladenschalter, 1x UP-Dimmer, 3x UP-Lichtschalter, 1x Fernbedienung, 2x Bewegungsmelder (innen), 1x Bewegungsmelder (außen), 1x Heizkörperthermostat, 3x Wandsender, 8x Fenster-/Türsensor, 8x Rauchmelder, 4x Hue-Leuchten