06-10-2014, 15:07:00
(06-10-2014, 10:35:10)Juheb schrieb: ...
* Gewähreistung: Gesetzlich geregelt, Ansprechpartner ist immer der VERKÄUFER.
* Garantie: Freiwillige Leistung, Ansprechpartner ist immer der HERSTELLER.
...
Da finde ich jetzt persönlich die Definition von Wikipedia besser (ohne jetzt das BGB zu bemühen)
Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Und nochmal. Ich wickel immer alles über den Verkäufer (mindestens zwei Jahre lang) ab, da gibt es dann evtl. auch die Kaufpreiserstattung etc.
Mac_
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