03-02-2016, 05:33:57
(02-02-2016, 22:56:21)Dojokun schrieb: ...
Davon abgesehen halte ich den Ausschluss des rechtsweges für ein e ungültige Floskel, solange man alle Bedingungen erfüllt. Aber wer klagt schon wegen 100 Glocken
Würde ich auch für rechtsunwirksam halten, das ist ja hier kein Glücksspiel. Obwohl?