07-03-2016, 08:22:30
Meine Sichtweise ist folgendes Stichwort: die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer kann Massnahmen ergreifen, dass Ware erst nach vollständiger Bezahlung funktioniert.
koka, wende Dich an den Verkäufer. Zeigt er sich uneinsichtig, überlege Dir rechtliche Schritte.
Btw., ist der Verkäufer hier aus dem Forum?
koka, wende Dich an den Verkäufer. Zeigt er sich uneinsichtig, überlege Dir rechtliche Schritte.
Btw., ist der Verkäufer hier aus dem Forum?