10-03-2016, 19:41:46
(10-03-2016, 19:26:36)HansLenz schrieb:(10-03-2016, 19:17:38)nik70000 schrieb:HansLenz schrieb:Und da haben wir doch schon den passenden Hinweis aus dem Produktdatenblatt:
"Hinweis: Der Rauchmelder ist VDS geprüft und verfügt somit über eine Batterielebensdauer gemäß VDS-Norm 3131 von 10 Jahren. ..."
Seit dem 31.3.2015 gilt die besagte neue VdS Norm 3131 für neue Rauchmelder, seit dem 31.12.2015 auch für bereits vorher zugelassene Rauchmelder. Und diese Norm verlangt verpflichtend eine fest eingebaute 10-Jahres-Langzeitbatterie. RWE-Bashing ist hier also nicht angebracht.
Quelle: http://www.safelincs.de/blog/?p=130
Was soll das Geblubber von Bashing? Der Gesetzgeber verlangt lediglich die CE-Kennzeichnung, alles andere ist freiwilliger Unternehmersport.
Schon anhand des Produktdatenblatts ist ersichtlich, dass die Batterie in Mitteleuropa niemals 10 Jahre halten wird.
Und was ist die Grundlage für eine CE-Kennzeichnung? Wenn es eine Norm gibt wird diese auch in den meisten Fällen zur Konformitätsbewertung herangezogen. Rest recht wenn es sich um eine harmonisierte Norm handelt.
Ich glaube jetzt auch nicht das die Batterie 10 Jahre hält, aber 8-9 bestimmt... Und das wäre für mich in Ordnung.