Ich sehe das etwas anders:
Der Artikel war versiegelt, daher kann man dem Ebay-Verkäufer nicht vorwerfen, er hätte BEWUSST einen defekten Artikel verkauft. Und wenn der Ebay-Verkäufer den Artikel als Privatperson verkauft hat UND die Gewährleistung ausgeschlossen hat - wird es sehr schwierig wenn der nicht will, weil er ja nicht muss. Der Artikel könnte auch auf dem Versandweg kaputt gegangen sein...
Da der Ebay-Verkäufer aber einen Retourenschein von RWE mitgeschickt hat, kann man davon ausgehen, dass er selbst die Zentrale bei RWE gekauft hat.
Daher ist RWE sowohl (Erst-)Verkäufer als auch Hersteller. Als Verkäufer ist RWE für die Gewährleistung verantwortlich und als Hersteller für die Garantie zuständig - und das ist optimal!
Daher ist es meines Erachtens das einfachste, das kaputte Teil zu RWE zu schicken mit der Bitte um Reparatur bzw. Austausch.
Handelt es sich um einen gewerblichen Ebay-Verkäufer kann man natürlich auch diesen beauftragen. Dann schicke ich das Teil zu dem und der zu RWE. Geht auch - würde ich aus o.g. Gründen nicht machen.
Übrigens: Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen brauch man KEINEN Kassenbon. Es reicht ein Nachweis, dass ich den Artikel bei diesem Verkäufer gekauft habe, z.B. durch Eintrag auf Kontoauszug der Kreditkarte oder auch durch Zeugen.
Der Artikel war versiegelt, daher kann man dem Ebay-Verkäufer nicht vorwerfen, er hätte BEWUSST einen defekten Artikel verkauft. Und wenn der Ebay-Verkäufer den Artikel als Privatperson verkauft hat UND die Gewährleistung ausgeschlossen hat - wird es sehr schwierig wenn der nicht will, weil er ja nicht muss. Der Artikel könnte auch auf dem Versandweg kaputt gegangen sein...
Da der Ebay-Verkäufer aber einen Retourenschein von RWE mitgeschickt hat, kann man davon ausgehen, dass er selbst die Zentrale bei RWE gekauft hat.
Daher ist RWE sowohl (Erst-)Verkäufer als auch Hersteller. Als Verkäufer ist RWE für die Gewährleistung verantwortlich und als Hersteller für die Garantie zuständig - und das ist optimal!
Daher ist es meines Erachtens das einfachste, das kaputte Teil zu RWE zu schicken mit der Bitte um Reparatur bzw. Austausch.
Handelt es sich um einen gewerblichen Ebay-Verkäufer kann man natürlich auch diesen beauftragen. Dann schicke ich das Teil zu dem und der zu RWE. Geht auch - würde ich aus o.g. Gründen nicht machen.
Übrigens: Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen brauch man KEINEN Kassenbon. Es reicht ein Nachweis, dass ich den Artikel bei diesem Verkäufer gekauft habe, z.B. durch Eintrag auf Kontoauszug der Kreditkarte oder auch durch Zeugen.
1x Zentrale, 7x Zwischenstecker (innen), 3x Zwischenstecker dimmbar, 3x UP-Rollladenschalter, 1x UP-Dimmer, 3x UP-Lichtschalter, 1x Fernbedienung, 2x Bewegungsmelder (innen), 1x Bewegungsmelder (außen), 1x Heizkörperthermostat, 3x Wandsender, 8x Fenster-/Türsensor, 8x Rauchmelder, 4x Hue-Leuchten