18-01-2013, 11:49:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-01-2013, 11:30:05 von nstratem.)
Bin auch mal auf die Antwort von RWE gespannt.
Nur die goße Frage ist jetzt : Darf man eine eigene App für die Steuerung nutzen?
"Reverse Engineering" ist nicht umbedingt verboten aber eine Verschlüsselung darf dabei nicht umgangen werden.
In den Nutzungsbedingungen von RWE SmartHome steht:
"Für die RWE SmartHome Software räumen wir Ihnen mit dem Vertrag das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die SmartHome Software auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweckes zu nutzen."
Nur die goße Frage ist jetzt : Darf man eine eigene App für die Steuerung nutzen?
"Reverse Engineering" ist nicht umbedingt verboten aber eine Verschlüsselung darf dabei nicht umgangen werden.
In den Nutzungsbedingungen von RWE SmartHome steht:
"Für die RWE SmartHome Software räumen wir Ihnen mit dem Vertrag das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die SmartHome Software auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweckes zu nutzen."