07-03-2014, 18:15:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-03-2014, 18:27:26 von THellweg.)
(28-02-2014, 21:50:56)gstar2002 schrieb: Der Kauf von Apps geht nur über das SH Interface.
Da ich keinen mobilen Zuganh habe, kann ich die Verlängerung auch nicht ausserhalb des Heimnetzes erwerben.
Für mich völlig unverständlich warum das nicht über den Webshop geht.
Aber diese ganze Shoplogik bei RWE ist eh eine Katastrophe.
Hallo gstar2002,
ohne jetzt alles im Detail zu erklären, möchte ich einfach mal einen Denkanstoss dazu geben, warum es SO und nicht ANDERS ist.
Die Artikel im Webshop sind Hardware.
Im Webshop gibt es transportlogistische Aufgaben und ein vorgeschaltetes Bezahlsystem mit allem was dazugehört. Am Ende kommt ein physikalisches Paket dabei heraus, welches per Transportlogistik an eine bestimmt Lieferadresse geschickt wird. Diese Hardware ist in keiner Weise schon an einen bestimmten SHC oder einen Benutzernamen aus der "SmartHome-Welt" gebunden. Die Benutzernamen, Emailadressen und Geräteseriennummern aus der "SmartHome-Welt" des bestellenden Kunden spielen hier überhaupt keine Rolle. Diese Aufgaben können also von jedem Logistikunternehmen und/oder Webshopbetreiber übernommen werden. Die auf diesem Weg erworbenen und gelieferten Artikel kann der Empfänger selber verwenden, verschenken oder verkaufen (gleich kommen bestimmt Kommentare in denen steht, dass ich "oder wegschmeissen" vergessen habe).
Anders sieht es im Appshop aus, denn hier gibt es keine Transportlogistik, die man ggf. an Dritte outsourcen könnte.
Hier wird eine Funktionserweiterung für einen registrierten SmartHome Benutzer erworben und diese Erweiterung soll komfortabel und automatisch auf dem dazugehörenden SHC installiert werden, sobald der Bezahlvorgang erfolgreich war. Außerdem müssen vor der Bestellung Bedingungen geprüft werden, z.B. um versehentliche Doppelkäufe abzufangen. Beispiel: Bei einem unbeschränkten SHC kann man kein Gerätekontingent "dazukaufen", da es garnicht angezeigt wird. Es gibt noch Hundert andere Gründe, die ich nicht alle aufzulisten will, daher nur noch das Stichwort: unmittelbare Updatemöglichkeit der Apps über Apps+Services!
Für all das ist zwangsläufig ein lesender und schreibender Zugriff auf die SmartHome Datenbanken erforderlich. Folglich muss der Appshop innerhalb der Sicherheitsgrenzen der "SmartHome-Welt" liegen. Externe Dienstleister bräuchten ansonsten nämlich einen Zugang zu den SmartHome Datenbankservern um auf Benutzernamen, Mailadressen und die dazugehörenden SHC Seriennummern zugreifen zu können. Ausserdem müsste man bei einer Bestellung in einem externen Shop seine SHC Seriennummer und seinen Benutzernamen im Kopf haben... wie wollte man sicherstellen, dass der Käufer berechtigt ist eine bestimmte App für einen bestimmten SHC zu ordern? Womit authentifiziert sich der Besteller?
Wer will das so haben? Ich nicht!
Soo schlecht durchdacht ist das alles nämlich nicht und wer das behauptet, der hat zu kurz und nur in eine Richtung gedacht.
Man muss nur mal zuende denken und überlegen, was die Konsequenzen wären, wenn es anders wäre.
Viele Grüße,
Thomas