16-05-2014, 17:14:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2014, 18:01:36 von Makadam.)
Gewährleistung Zitat
Der Verkäufer haftet! Steht auf der Rechnung nicht RWE als Verkäufer braucht man wegen Gewährleistung nicht RWE anrufen. Man kann es versuchen...ganz klar.
Eine Garantie hingegen ist vom Hersteller freiwillig. Kann man geben muss man aber nicht!
Nun kommt die Kulanz ins Spiel, Händler oder auch Hersteller können kulanter Weise für den Kunden agieren..ein genereller Anspruch besteht nicht.
Um es in Kurzfassung zu bringen.
6 Monate ist der Händler in der Pflicht danach gibt es eine Beweislast vom Käufer.
Besteht keine Garantie vom Hersteller wird es nach 6 Monaten schwierig und wird , wenn überhaupt , nur kulanter Weise für den Kunden in einem kostenlosem Tausch enden.
Zeit spielt, bei der aktuellen Rechtslage, keine Rolle!
Gruss
Zitat:Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Der Verkäufer haftet! Steht auf der Rechnung nicht RWE als Verkäufer braucht man wegen Gewährleistung nicht RWE anrufen. Man kann es versuchen...ganz klar.
Eine Garantie hingegen ist vom Hersteller freiwillig. Kann man geben muss man aber nicht!
Nun kommt die Kulanz ins Spiel, Händler oder auch Hersteller können kulanter Weise für den Kunden agieren..ein genereller Anspruch besteht nicht.
Um es in Kurzfassung zu bringen.
6 Monate ist der Händler in der Pflicht danach gibt es eine Beweislast vom Käufer.
Besteht keine Garantie vom Hersteller wird es nach 6 Monaten schwierig und wird , wenn überhaupt , nur kulanter Weise für den Kunden in einem kostenlosem Tausch enden.
Zeit spielt, bei der aktuellen Rechtslage, keine Rolle!
Gruss