21-02-2019, 11:28:11
(21-02-2019, 09:31:41)HansLenz schrieb:(21-02-2019, 09:04:49)Donaudrohne schrieb:(21-02-2019, 08:45:01)HansLenz schrieb: Ich rechne mit Vergeltungsmaßnahmen des Gegners!
Seit 5 Uhr 45 wird zurückgesendet!
ICH hätte denen ja jetzt einfach mal ein schönes Säckchen Blumenerde und ein paar Schrauben geschickt.
Meistens funktioniert bei sowas dann die Rechtsabteilung. Leider würde mir kein Staatsanwalt abnehmen, dass ich von kostenlosen Musterlieferungen ausgegehen musste...
Das ist sehr nett von dir, dass du die Sachen zurück schickst, dazu verpflichtet bist du aber nicht. Sofern du kein Kaufmann bist, könnest du das auch einfach entsorgen oder behalten, ohne weitere Verpflichtungen, auch ohne Bezahlung. Schau: http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file...ellte_ware