21-02-2019, 12:39:49
(21-02-2019, 11:28:11)Winni schrieb: Sofern du kein Kaufmann bist, könnest du das auch einfach entsorgen oder behalten, ohne weitere Verpflichtungen, auch ohne Bezahlung. Schau: http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file...ellte_ware
Ganz so einfach ist es dann nicht....denn:
"Aber: Reagieren Sie auf die Zusendung der nicht bestellten Ware, zum Beispiel indem Sie den Absender kontaktieren und sich bedanken, kann das Angebot des Unternehmers als angenommen gelten – und Sie verpflichten sich zur Zahlung. Das kann beispielsweise auch für ironisch gemeinte „Vielen Dank“-Mails gelten."
"Ein weiterer Ausnahmefall: Der Verkäufer ist irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen. Zum Beispiel dann, wenn Sie zuvor bereits ein Produkt bei ihm bestellt haben und dieses dann doppelt geliefert wird.
In beiden Fällen müssen Sie die Ware zurückgeben, wenn der Händler das verlangt."