16-11-2016, 14:25:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-11-2016, 14:26:38 von dquantz.)
(14-11-2016, 12:26:12)SebastianMeyer schrieb: ...auch im Sinne des Strafgesetzbuches, da wir es hier ja auch mit strafrechtlich relevanten Vergehen zu tun haben.
Kannst du mir da mal auf die Sprünge helfen? Was soll das sein? Aus dem UWG? Oder was aus dem StGB? Oder ProdSG? Ich denke, dass das rechtliche Vorgehen schwierig wird, zumindestens für Menschen (wie mich) die bereits aus dem Gewährleistungszeitraum raus sind.
Ein strafrechtliches Verfahren wäre wegen der Möglichkeit eines Adhäsionsverfahren und dem Amtsermittlungsgrundsatz dann wohl von Vorteil...
12x Zwischenstecker, 26x Tür/Fenstersensor, 16x Heizkörperthermostat, 2x Raumthermostat, 4x Bewegungsmelder innen, 9x Rauchmelder, 2x UP Sender, 4x UP Schalter, 8x UP Dimmer, 9x Rollladenschalter, 4x Wandschalter, 1x Fernbedienung, 1x SH Zentrale unbegrenzt, 12x Hues, Openhab und Homematic