02-02-2016, 22:56:21
Hm. Aber die Rückzahlung ist ja laut Status bewilligt und "in Einrichtung" ... muss also nur noch abgeschlossen werden. Ich streite mich ja nicht mit RWE um die Zulassung zum cashback.
Davon abgesehen halte ich den Ausschluss des rechtsweges für ein e ungültige Floskel, solange man alle Bedingungen erfüllt. Aber wer klagt schon wegen 100 Glocken
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1x SHZ, 3x WRT, 1x FBH, 4x HKT, 6x TFS
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