05-11-2013, 21:02:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2013, 21:12:08 von THellweg.)
Hallo Volker,
ich habe gerade mal grob gesucht und das hier gefunden.
Aus dem ersten Link kann man die Paragraphenlage ersehen, aus dem zweiten Link die Konsequenzen für einen MSB, in diesem Fall die Stadtwerke Stralsund. Etwas konkreteres habe ich gerade leider nicht gefunden. Hier ist sogar von Januar 2010 die Rede und nicht erst 2011!
Ich vermute mal, dass sich das Hintertürchen der MSBs in der Klausel "soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist...blabla" befindet. Hier hilft also manchmal wohl wirklich nur ein entsprechend forsches und entschlossenes Auftreten um sich einen EDL-21 Zähler zu verschaffen, statt abgespeist zu werden!
Link-1:
http://www.rwe.com/app/netkat/dokumente/..._EDL40.pdf
Link-2:
http://www.stadtwerke-stralsund.de/energ...aehler.php
Textauszug aus Link-1:
§ 21b Messeinrichtungen
(3a) Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem
1. Januar 2010 beim Einbau von Messeinrichtungen inGebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz
angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl.EG 2003 Nr. L
1 S. 65) unterzogen werden, jeweils Messeinrichtungen einzubauen, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den
tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächlicheNutzungszeit widerspiegeln.
Textauszug aus Link-2:
"Information und Preise für Stromzähler vom Typ EDL 21 StrelaStrom activ
Seit dem 1. Januar 2010 ist die SWS Netze GmbH als zuständiger Netzbetreiber nach § 21 b Abs. 3a und 3b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)zum Einbau von Messeinrichtungen (Stromzähler) in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung unterliegen, verpflichtet, die dem Verbraucher tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigen.Die Kosten für diese intelligenten Stromzähler (Smart Meter) vom Typ EDL 21 sind deutlich höher als die bisherigen Stromzähler. Die SWS Netze GmbH ist aufgrund der Genehmigung der Bundesnetzagentur verpflichtet, allen Lieferanten für die Verbrauchsstellen mit den Messeinrichtungen vom Typ EDL 21 die erhöhten Kosten für diesen Zähler zu berechnen."
Viele Grüße,
Thomas
ich habe gerade mal grob gesucht und das hier gefunden.
Aus dem ersten Link kann man die Paragraphenlage ersehen, aus dem zweiten Link die Konsequenzen für einen MSB, in diesem Fall die Stadtwerke Stralsund. Etwas konkreteres habe ich gerade leider nicht gefunden. Hier ist sogar von Januar 2010 die Rede und nicht erst 2011!
Ich vermute mal, dass sich das Hintertürchen der MSBs in der Klausel "soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist...blabla" befindet. Hier hilft also manchmal wohl wirklich nur ein entsprechend forsches und entschlossenes Auftreten um sich einen EDL-21 Zähler zu verschaffen, statt abgespeist zu werden!
Link-1:
http://www.rwe.com/app/netkat/dokumente/..._EDL40.pdf
Link-2:
http://www.stadtwerke-stralsund.de/energ...aehler.php
Textauszug aus Link-1:
§ 21b Messeinrichtungen
(3a) Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem
1. Januar 2010 beim Einbau von Messeinrichtungen inGebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz
angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl.EG 2003 Nr. L
1 S. 65) unterzogen werden, jeweils Messeinrichtungen einzubauen, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den
tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächlicheNutzungszeit widerspiegeln.
Textauszug aus Link-2:
"Information und Preise für Stromzähler vom Typ EDL 21 StrelaStrom activ
Seit dem 1. Januar 2010 ist die SWS Netze GmbH als zuständiger Netzbetreiber nach § 21 b Abs. 3a und 3b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)zum Einbau von Messeinrichtungen (Stromzähler) in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung unterliegen, verpflichtet, die dem Verbraucher tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigen.Die Kosten für diese intelligenten Stromzähler (Smart Meter) vom Typ EDL 21 sind deutlich höher als die bisherigen Stromzähler. Die SWS Netze GmbH ist aufgrund der Genehmigung der Bundesnetzagentur verpflichtet, allen Lieferanten für die Verbrauchsstellen mit den Messeinrichtungen vom Typ EDL 21 die erhöhten Kosten für diesen Zähler zu berechnen."
Viele Grüße,
Thomas