07-05-2013, 09:36:51
Ich glaube, du bringst da einiges durcheinander.
Das ist nicht jetzt auf einmal usus, sondern hängt von Verkäufer und Käufer ab. Privatverkäufer können die Gewährleistung ausschließen. Gewerbliche Verkäufer können das gegenüber dem Privatkunden nicht.
Nein, natürlich kann auch ein privater Verkäufer nicht jeden Schrott ohne Haftung verkaufen. Absichtlich defekte Artikel als funktionsfähig verkaufen ist sicher nicht erlaubt. Hier (Verpackung noch original versiegelt, Gerät sogar noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung) spricht alles dafür, dass der Verkäufer das nicht wissen konnte.
Wenn wie in diesem Falle, noch eine Verkäufergewährleistung/Herstellergarantie vorhanden ist, ist es für den Käufer doch die pragmatischste, einfachste und schnellste Lösung sich direkt an den Hersteller zu wenden. Was wäre die Alternative? Käufer sendet SHC zurück an Verkäufer und dieser dann zurück an Hersteller? Das kostet zusätzliche Zeit und zusätzliches Porto.
Mit dem linken Fuß aufgestanden? Was Falsches gegessen?
Hast du noch nie erfahren oder davon gehört, dass auch fabrikneue Geräte defekt sein können? Wieso sollte das auf dem Transportwege passiert sein? Viel wahrscheinlicher ist doch, dass das Gerät von Anfang an kaputt war.
In ebay tummeln sich sicher viele Gauner und man kann, auch wenn man aufpasst, Reinfälle erleben.
Aber der hier diskutierte Fall hat damit (wahrscheinlich) überhaupt nichts zu tun!
(06-05-2013, 20:57:04)THellweg schrieb: ....wenn es inzwischen in der eBucht "usus" geworden ist, dass sich der Käufer mangelhafter Ware darum zu kümmern hat, dass die Mängel der ihm geschickten Artikel beseitigt werden...
…
Das ist nicht jetzt auf einmal usus, sondern hängt von Verkäufer und Käufer ab. Privatverkäufer können die Gewährleistung ausschließen. Gewerbliche Verkäufer können das gegenüber dem Privatkunden nicht.
Zitat:...wenn inzwischen die "Herstellergarantie" eines erstandenen Artikels vor der Haftung des eBucht-Verkäufers steht (der Dir damit quasi jeden Schrott verkaufen kann, ohne damit selbst ein Haftungsrisiko einzugehen)...
Nein, natürlich kann auch ein privater Verkäufer nicht jeden Schrott ohne Haftung verkaufen. Absichtlich defekte Artikel als funktionsfähig verkaufen ist sicher nicht erlaubt. Hier (Verpackung noch original versiegelt, Gerät sogar noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung) spricht alles dafür, dass der Verkäufer das nicht wissen konnte.
Wenn wie in diesem Falle, noch eine Verkäufergewährleistung/Herstellergarantie vorhanden ist, ist es für den Käufer doch die pragmatischste, einfachste und schnellste Lösung sich direkt an den Hersteller zu wenden. Was wäre die Alternative? Käufer sendet SHC zurück an Verkäufer und dieser dann zurück an Hersteller? Das kostet zusätzliche Zeit und zusätzliches Porto.
Zitat:...wenn angeblich "originalverpackte und versiegelte" SHC auf dem Postwege so beschädigt werden können, dass diese nicht einmal eine Displayanzeige bringen (vielleicht ist ja der DHL-Wagen in eine Sonnenturbulenz gekommen, bei der "gezielt" die Elektronik dieses einen SHC "verbraten" wurde)... ... dann sprenge ich mich lieber hier aus der Diskussion heraus!
Mit dem linken Fuß aufgestanden? Was Falsches gegessen?
Hast du noch nie erfahren oder davon gehört, dass auch fabrikneue Geräte defekt sein können? Wieso sollte das auf dem Transportwege passiert sein? Viel wahrscheinlicher ist doch, dass das Gerät von Anfang an kaputt war.
Zitat:Viel Spass weiterhin im Haibecken der Sparfüchse (eBucht)
in dem jeder ein Schnäppchen machen kann... oder auch nicht... oder?
In ebay tummeln sich sicher viele Gauner und man kann, auch wenn man aufpasst, Reinfälle erleben.
Aber der hier diskutierte Fall hat damit (wahrscheinlich) überhaupt nichts zu tun!
Gruß
Pitter