12-02-2015, 10:20:57
(12-02-2015, 08:35:14)Don_Hasso schrieb: Da wir eh gerade beim Rechtlichen sind: Ist es so, dass bei Garantie der Verkäufer den Versand zahlt und bei Gewährleistung der Kunde?
Den Versand muss der Händler zahlen wenn der Mangel zu einer Gewährleistung führt. Rein rechtlich müsst der Händler auch den Ein- und Ausbau durch den Elektriker zahlen. Siehe auch § 439 Abs. 2 BGB
Bei der Garantie, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, kann der Händler/Hersteller allerdings Bedingungen, wie Porto zahlt der Empfänger, festlegen.
12x Zwischenstecker, 26x Tür/Fenstersensor, 16x Heizkörperthermostat, 2x Raumthermostat, 4x Bewegungsmelder innen, 9x Rauchmelder, 2x UP Sender, 4x UP Schalter, 8x UP Dimmer, 9x Rollladenschalter, 4x Wandschalter, 1x Fernbedienung, 1x SH Zentrale unbegrenzt, 12x Hues, Openhab und Homematic