(01-10-2016, 21:10:12)Updategeschädigter schrieb: ....
Meiner Meinung geht es hier um Sachbeschädigung durch Fahrlässigkeit und das ist eine Straftat. Denn meine Anlage im Wert von über 1000 Euro ist seit dem Update UI2 größtenteils außer Betrieb, da Grundfunktionen nicht oder nur nach dem Zufallsprinzip arbeiten.
Fahrlässige Sachbeschädigung ist keine Straftat.... Dazu braucht's Vorsatz, s. § 303 iVm § 15 StGB.
....Aber mir geht auch der Puls. Evtl. geht etwas über § 823 BGB.....
Das ootb Szenario "Energiesparen, wenn nicht zu Hause" ist totaler Quatsch, weil es nur das Licht, nicht aber die Heizung ansteuert. Da wird das Standard ootb Heizszenario immer priorisiert. Ein schönes Placebo ohne Wirkung...
Energiesparen im Urlaub (auch ootb) muss ich nochmals testen, befürchte aber auch nichts Gutes....
Ahhh, noch einen zum Nachtreten: Wahrscheinlich wurden die Innogy Leute wie bei "Per Anhalter durch die Galalxis" auch von RWE in ein Raumschiff gesetzt mit der Prophezeiung "Haut schnell ab, dieser Planet fliegt in die Luft!" und dann waren sie alle Berater, Friseure, Anwälte usw. los. Gleiches hat RWE hier mit den innogy Leuten gemacht: Ihr müsst verschwinden, Kraftwerke haben keine Zukunft mehr.... Ich hoffe echt, dass die verbliebenen Programmierer bei RWE ihre Kraftwerke mit einer besseren Kraftwerkssteuerung ausstatten, als diese innogy Smarthome Truppe dieses smarthome....