13-03-2016, 13:25:20
diese Frage fand ich bei Facebook und würde mich auch Interessieren:
Soweit mir bekannt, haften Hausratversicherungen für den Schaden bei Einbruch wenn sich der Dieb *gewaltsam* Zugang verschafft. Auch muss man nachweisen, dass man mit dem Schließbolzen verschossen hat.Wenn das Schloss eine Autolock-Funktion hat, kann man das ja eigentlich nicht vergessen. Doch erkennen die Versicherungen das an? Vor allem, wenn im schlimmsten Fall, die Polizei protokolliert, die Tür wurde mit einem omniösen "Handyschloss" gesichert...
Gibt es dazu ein Mustergutachten oder Schreiben, dass ich im VORFELD meiner Hausratversicherung senden kann, um mit bestätigen zu lassen, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt?
Soweit mir bekannt, haften Hausratversicherungen für den Schaden bei Einbruch wenn sich der Dieb *gewaltsam* Zugang verschafft. Auch muss man nachweisen, dass man mit dem Schließbolzen verschossen hat.Wenn das Schloss eine Autolock-Funktion hat, kann man das ja eigentlich nicht vergessen. Doch erkennen die Versicherungen das an? Vor allem, wenn im schlimmsten Fall, die Polizei protokolliert, die Tür wurde mit einem omniösen "Handyschloss" gesichert...
Gibt es dazu ein Mustergutachten oder Schreiben, dass ich im VORFELD meiner Hausratversicherung senden kann, um mit bestätigen zu lassen, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt?