04-05-2016, 09:56:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2016, 16:07:03 von Donaudrohne.
Bearbeitungsgrund: neuer Fakt
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(03-05-2016, 21:52:18)THellweg schrieb: Ich fasse mal kurz die Fakten zusammen
Fakt ist auch, dass man zuerst Geld für den USB-Dongle und dann irgendwann auch noch für das WLAN-Gateway ausgeben darf.
Fakt ist auch, dass wenn ich jetzt ENTR-bedingt den Standort meiner Zentrale verändern muss, dadurch Verbindungsprobleme zu anderen Geräten auftreten und ich jetzt nicht Zeit X abwarten will bis das Gateway erhältlich ist, ich jetzt in RWE-Funkrouter investieren darf.
Nachtrag, (zwar Offtopic) aber auch Fakt:
Kunde: Leider habe ich den Batteriefachdeckel eines Heizkörperthermostats verloren, ich möchte deswegen nicht ein neues Heizkörperthermostat kaufen müssen, könnt ihr mir evtl. einen Batteriefachdeckel (gegen Bezahlung) zuschicken?
RWE: Das ist nicht möglich.